Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Kontrollgänge des Wachunternehmens im Bahnhofsviertel

FRAGE VON TOM KRIEPS

In ihrer Antwort vom 19. Mai 2021 auf die parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Marc Goergen (Piratepartei) führte die Justizministerin aus, dass im Zuge einer Überprüfung der Tätigkeiten der Wachunternehmen festgestellt wurde, dass diese Tätigkeiten nicht zulassungskonform seien und somit gegen das Gesetz über die Tätigkeiten von Wachunternehmen verstießen. Ist der Stadt bekannt, dass das Ministerium für Justiz Verwarnungen (rappels à la loi) an das betroffene Unternehmen übermittelt hat? Liegen der Stadt Kopien dieser Verwarnungen vor? Gedenkt die Stadt weiterhin Verträge mit einem Leistungserbringer abzuschließen, der nicht über eine Zulassung des Ministeriums verfügt? Könnte die Tatsache, dass keine Zulassung vorliegt, nachteilige Auswirkungen auf die Stadt haben? Warum ist der Vertrag mit dem Unternehmen GDL nicht mehr in Kraft? Warum hat die Stadt einen Vertrag mit einem anderen Wachunternehmen abgeschlossen, bei dem ein Sozialplan für einen Großteil der 1.200 Beschäftigten angekündigt wurde?

ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER

Die Stadt hat durch die Antwort der Justizministerin vom 19. Mai 2021 auf die parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Marc Goergen von den Verwarnungen erfahren. Da die Stadt nicht von diesen Verwarnungen betroffen war, hat sie keine Kopie davon erhalten und somit keine Kenntnis vom Inhalt der Verwarnungen, auch die Gründe für die Verwarnungen sind ihr nicht bekannt. Die Stadt weiß auch nicht, welche Maßnahmen das Unternehmen GDL Security infolge dieser Verwarnungen ergriffen hat. Der öffentliche Auftrag wurde (ab dem 1.12.2020) für vier Monate an GDL Security vergeben. Der entsprechende Vertrag wurde gemäß dem Gesetz über öffentliche Aufträge (loi modifiée du 8 avril 2018 sur les marchés publics) auf Grundlage eines Verfahrens geschlossen, das eine Leistungserbringung von höchstens vier Monaten zuließ. Der genannte Vertrag lief zum 31. März 2021 aus. Infolge eines offenen Vergabeverfahrens auf europäischer Ebene wurde gemäß dem Gesetz über öffentliche Aufträge ein neuer Vertrag mit dem Unternehmen G4S geschlossen, der bis November 2021 läuft. Da das Unternehmen G4S auf Grundlage der im Lastenheft angeführten Kriterien das vorteilhafteste Angebot unterbreitete, war die Stadt verpflichtet, den Auftrag an dieses Unternehmen zu vergeben. Dass das Unternehmen G4S einen Sozialplan angekündigt hat, stellt gemäß der Gesetzgebung über öffentliche Aufträge kein Ausschlusskriterium dar. Letztendlich hat das Unternehmen keinen Sozialplan, sondern einen Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung unterzeichnet.

Gerichtlich angeordnete Zwangsräumungen und Notunterkünfte

FRAGE VON ANA CORREIA DA VEIGA

Es ist bedauerlich, dass trotz der Pandemie seit April wieder Zwangsräumungen angeordnet werden dürfen. Der von der Fraktion déi Lénk eingereichte Antrag, die Zwangsräumung von Mietwohnungen bis 31. Dezember 2021 auszusetzen, wurde von der Abgeordnetenkammer abgelehnt. Wird eine Zwangsräumung gerichtlich angeordnet, muss die Stadt einschreiten. Wie viele Zwangsräumungen wurden seit dem 1. April 2021 auf dem Stadtgebiet gerichtlich angeordnet? Wie viele Personen, die ihre Wohnung aufgrund einer Zwangsräumung verlassen mussten, konnten eine der städtischen Notunterkünfte beziehen, und wie viele Notunterkünfte stehen noch zur Verfügung? Musste die Stadt zusätzlich Hotelzimmer anmieten bzw. könnte dies in den kommenden Monaten eine Option sein, falls sich die Lage verschlimmert? Gemäß dem Rundschreiben Nr. 3324 vom 24. November 2015 des Ministeriums für Inneres würden der Stadt durch diese Maßnahme keinerlei Kosten entstehen, sie würde sogar einen Verwaltungskostenzuschuss von 100 € pro Monat und Unterkunft erhalten. Arbeitet die Stadt bei der Beschaffung von Ersatzunterkünften für die von Zwangsräumungen betroffenen Personen mit anderen im Sozialbereich tätigen Akteuren zusammen? Informiert die Stadt die betroffenen Mieter/innen über das Räumungsverfahren und die genauen Bedingungen für die gerichtliche Anordnung einer Zwangsräumung? Wie gehen der Service Logement (Dienststelle Wohnungswesen) und das Sozialamt ab dem Zeitpunkt der Meldung einer Zwangsräumung bis zu deren Vollstreckung vor, und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den beiden Stellen? Inwiefern und wie oft musste die Stadt in den letzten zwei Jahren eine Zwangsräumung in ihren eigenen Räumlichkeiten anordnen und was geschah mit den von diesen Zwangsräumungen betroffenen Personen?

ANTWORT VON SCHÖFFE MAURICE BAUER

Seit dem 1. April 2021 wurden auf dem Stadtgebiet 23 Zwangsräumungen vorgenommen, zwei davon betrafen Geschäfte. Sechs der von diesen Zwangsräumungen betroffenen Haushalte (16 Personen) wurden in Notunterkünften der Stadt untergebracht. Die Notschlafstellen verfügen über 27 als Notunterkunft vorgesehene Zimmer, die höchstens 92 Personen Platz bieten. Die Anzahl der verfügbaren freien Notunterkünfte ändert sich ständig. Seit dem 1. April 2021 musste die Stadt ein Mal ein Hotelzimmer anmieten, um einem von einer Zwangsräumung betroffenen Haushalt eine Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen, da keine an die besonderen Bedürfnisse eines/r der Haushaltsangehörigen angepasste Notunterkunft zur Verfügung stand. Die Stadt arbeitet diesbezüglich nicht mit anderen Akteuren zusammen. Sie ist bemüht, für alle betroffenen Personen eine geeignete Lösung zu finden. Die Zwangsräumungen werden infolge der Beantragung eines Räumungsverfahrens durch private Eigentümer/innen durchgeführt. Der Service Logement wird in vielen Fällen erst kurz vor der Vollstreckung der Zwangsräumung (drei Tage im Vorhinein) informiert. Aufgabe des Service Logement ist es, eine Lagermöglichkeit für die beweglichen Sachen der betroffenen Personen zu finden, die nirgendwo anders Platz finden. Grundlage dafür ist Artikel 30 des Gesetzes über Mietverträge zu Wohnzwecken (loi modifiée du 21 septembre 2006 sur le bail à usage d’habitation), in dem Folgendes festgelegt ist: „Die Gemeinde übernimmt die Einlagerung der beweglichen Sachen der von einer Zwangsräumung betroffenen Person an einem geeigneten Ort.“ Darüber hinaus obliegt es dem Service Logement, die betroffenen Personen bei Bedarf im Rahmen der Möglichkeiten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft zu unterstützen. Diese Hilfsleistung erfolgt gemäß Artikel 26 des genannten Gesetzes, der Folgendes besagt: „Die Gemeindeverwaltung hat nach Möglichkeit die Unterbringung aller Personen, die ihren Wohnsitz auf dem Gemeindegebiet haben, sicherzustellen.“ Die betroffenen Personen erhalten vom Service Logement Informationen über das Räumungsverfahren und die Bedingungen für eine Zwangsräumung. Hat sich der betroffene Haushalt an das Sozialamt gewendet, nimmt dieses in vielen Fällen Kontakt mit dem Service Logement auf. Die Aufgabe des Sozialamts besteht gemäß dem Sozialhilfegesetz (loi sur l'aide sociale) aber darin, die betroffenen Personen bei behördlichen Vorgängen zu unterstützen und nach Möglichkeit vor der Vollstreckung der Zwangsräumung eine Ersatzunterkunft zu finden. Die Stadt musste in den letzten zwei Jahren neun Zwangsräumungen vornehmen lassen. Grund für die Zwangsräumungen waren neben unbezahlten Mieten trotz zahlreicher Mahnungen der Gebrauch von Waffen sowie die Belästigung oder Bedrohung anderer Mieter/innen.

 

Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel

FRAGE VON HÉLOÏSE BOCK

Das Verkehrsaufkommen in den Wohnstraßen des Bahnhofsviertels (Rue d’Anvers, Rue Adolphe Fischer, Rue de Strasbourg und Rue Michel Rodange) hat trotz der Pandemie zugenommen. Es kommt häufig zu gefährlichen Situationen und zu Streit zwischen Verkehrsteilnehmenden, die es eilig haben. Anwohner/innen beschwerten sich, dass der Verkehr aus dem südlichen Teil des Stadtviertels aufgrund von Bauarbeiten am Pont Buchler über die Tempo-30-Zonen umgeleitet wird. Diese Umleitung muss schnellstmöglich aufgehoben werden. Der Durchgangsverkehr, der von der Autobahn und aus dem Süden der Stadt kommt, sollte eher über die Rue de Hollerich umgeleitet werden. Auf Höhe des Boulevard Charles Marx könnten Verkehrsampeln angebracht werden. Die Stadt hat auf ihrer Website Pläne für die Verkehrsberuhigung anderer Stadtviertel veröffentlicht. Liegt für das Bahnhofsviertel ebenfalls eine detaillierte Analyse des Mobilitätskonzepts vor? Wenn ja, könnte der Gemeinderat eine Kopie dieser Analyse anfordern? Die auf der Website veröffentlichten Pläne sehen vor, den Durchgangsverkehr in Wohnstraßen nach Abschluss der Tram-Baustelle durch eine Verkehrsberuhigung der wichtigsten Verkehrsachsen des Stadtviertels zu verringern. Wann sollen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wie die Umwandlung der Rue Adolphe Fischer in eine Fahrradstraße und die Änderung der Fahrtrichtung im unteren Teil der Rue de Strasbourg umgesetzt werden? Könnte die zweite Maßnahme nicht sofort, noch vor Beginn der Neugestaltung der Straße getroffen werden? Werden von der Stadt Messungen der Luftverschmutzung im Bahnhofsviertel durchgeführt bzw. könnten derartige Messungen vorgenommen werden? Welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder Umleitung des Durchgangsverkehrs auf andere Straßen als Wohnstraßen könnten sonst noch getroffen werden, damit die Lebensqualität der Anwohner/innen erhalten bleibt?

ANTWORT VON SCHÖFFE PATRICK GOLDSCHMIDT

Das Problem des Durchgangsverkehrs besteht im Bahnhofsviertel seit langen Jahren. Im Rahmen der Tram-Baustelle hat die Stadt die Möglichkeit einer Neuorganisation der Verkehrsströme im Bahnhofsviertel geprüft. Durch die Umgestaltungsmaßnahmen für die Tram und zugunsten von Radfahrerinnen und Radfahrern konnte bereits die Anzahl der PKWs in der Avenue de la Liberté und der Avenue de la Gare reduziert werden. Im Laufe der letzten Jahre wurde auf dem gesamten Plateau Bourbon eine Tempo-30-Zone eingeführt. Der Schöffenrat hat gerade beschlossen, dass Autofahrer/innen in Zukunft an der Place de Paris nicht mehr rechts abbiegen können, wodurch sie weniger geneigt sein werden, über die Rue d’Anvers zu fahren. Im Herbst 2021 wird die Stadt mithilfe der an drei verschiedenen Orten in der Stadt angebrachten Zähler die Nutzung der Fahrradstraßen analysieren. Auf Grundlage der Ergebnisse wird entschieden, ob auch an anderen Orten Fahrradstraßen eingerichtet werden. Die von Gemeinderätin Bock angesprochene Umleitung wurde im Rahmen der Bauarbeiten an der Place de Paris für den Verkehr in Richtung Bonneweg eingerichtet. Es handelt sich um eine provisorische Umleitung, die demnächst, nach dem Abschluss der Arbeiten, wieder aufgehoben wird, sodass in den Wohngebieten wieder weniger Verkehr herrschen wird. Die Änderung der Fahrtrichtung in der Rue de Strasbourg auf dem Abschnitt zwischen der Rue de la Fonderie und der Rue Jean-Baptiste Merkels sollte zahlreiche Autofahrer/innen davon abhalten, durch das Bahnhofsviertel zu fahren. Da es sich um eine Nationalstraße handelt, benötigt die Stadt für die Umsetzung dieser Maßnahme das Einverständnis des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten. Das Einverständnis des Ministeriums sollte in den kommenden Tagen erteilt werden. Danach wird dem Gemeinderat das betreffende Verkehrsreglement zur Billigung vorgelegt. Die Stadt wird prüfen, welche Maßnahmen am besten geeignet sind, um die Verkehrsteilnehmenden zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h zu bewegen (gegebenenfalls durch die Anbringung von Bremsschwellen). Darüber hinaus wird die Stadt weiterhin Verkehrszählungen durchführen. Der Umweltbeauftragte wurde mit der Anbringung von Messstationen zur Überwachung der Luftqualität auf dem Plateau Bourbon betraut (zusätzlich zu den bereits bestehenden Stationen an der Avenue de la Gare und der Rocade).

Von der Stadt organisierte „Sportwochen“

FRAGE VON TOM KRIEPS

Die „Sportwochen“ sind Opfer ihres eigenen Erfolgs geworden: Die meisten Aktivitäten sind bereits am Tag, an dem die Broschüre erscheint, ausgebucht. Beabsichtigt die Stadt, die „Sportwochen“ einer größeren Anzahl an Teilnehmenden zugänglich zu machen, insbesondere angesichts der Tatsache, dass derartige Angebote Kindern und Jugendlichen dabei helfen können, stressige Situationen (wie beispielsweise die Coronavirus-Pandemie) besser zu bewältigen?

ANTWORT VON SCHÖFFIN SIMONE BEISSEL

Die „Sportwochen“ sind tatsächlich ein großer Erfolg. Wurden 2012 noch 17 Kurse angeboten, waren es 2019 bereits 19. Im Jahr 2019 standen 320 Plätze zur Verfügung und 310 Jugendliche (54 % Jungen und 46 % Mädchen) hatten sich für die Kurse angemeldet. Der Service Sports (Dienststelle Sport) hat sich bemüht, Verbesserungen in Bezug auf die Anmeldefrist, die Schnelligkeit der Bearbeitung der Anmeldungen sowie die Verfügbarkeit und Vielfalt der angebotenen sportlichen Aktivitäten umzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem beschlossen, die Einwohner/innen der Stadt bevorzugt zu behandeln, indem sie die entsprechende Broschüre eine Woche vor den Einwohnerinnen und Einwohnern anderer Gemeinden erhalten. Somit wurde die Broschüre am 10. Februar 2021 an 6.750 Jugendliche im Alter zwischen 11 und 17 Jahren übermittelt, die ihren Wohnsitz in der Stadt Luxemburg haben, damit sie sich zuerst anmelden könnten. Der offizielle Anmeldebeginn wurde eine Woche später mittels Presseaussendung bekanntgegeben. Mit Beginn der Anmeldefrist für die Jugendlichen aus anderen Gemeinden war der erste Kurs („Multisports Nautiques“ in Lultzhausen) bereits ausgebucht. Aufgrund von Personalmangel ist der städtische Service Sports derzeit nicht in der Lage, im Rahmen der „Sportwochen“ zusätzliche Aktivitäten anzubieten. Der Mangel an jungen Betreuerinnen und Betreuern bzw. die Schwierigkeiten bei der Anwerbung neuer Betreuer/innen sind einerseits auf die wenig attraktive Vergütung zurückzuführen (deren Höhe vom Staat festgelegt wird), vor allem aber scheuen junge Menschen immer öfter davor zurück, im Rahmen der Betreuung einer Gruppe von Jugendlichen weitreichende Verantwortung zu übernehmen. Darüber hinaus steht die Stadt im Wettbewerb mit anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen, die ebenfalls auf der Suche nach qualifizierten Betreuerinnen und Betreuern für ihre eigenen Kurse sind. An der von der Stadt organisierten Ausbildung zum „Betreuer B“ nehmen ebenfalls immer weniger Jugendliche teil, sodass der Personalbestand auch dadurch nicht aufgestockt werden kann. Durch die geltenden Hygienemaßnahmen wird die Lage noch erschwert. Die Stadt wird ihre Bemühungen in diesem Bereich fortsetzen, um das Angebot im Interesse der Jugendlichen weiter verbessern zu können.

Ladestationen für E-Fahrzeuge

FRAGE VON CARLO BACK

Die Entwicklung der Ladeinfrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung für eine schnelle Verbreitung von Elektrofahrzeugen. Auf dem Stadtgebiet wurden bereits zahlreiche Ladestationen installiert, unter anderem auf öffentlichen Parkplätzen. Viele Einwohner/innen haben nicht die Möglichkeit, die Batterie ihres Fahrzeugs zu Hause aufzuladen, da sie nicht über eine Garage verfügen. Pendler/innen und Gäste der Hauptstadt benötigen ebenfalls Ladestationen. Beabsichtigt der Schöffenrat, das Angebot an Ladestationen auszubauen – durch die Anbringung zusätzlicher Ladestationen auf öffentlichen Parkplätzen, auf denen sich bisher keine befinden (z. B. Parkhaus Monterey), und auf Parkplätzen, auf denen Ladestationen bereits vorhanden sind (z. B. P+R Bouillon), sowie auf öffentlichen Straßen in den Stadtvierteln? Sind dabei auch Schnellladestationen geplant? Wenn ja, bis wann sollen diese neuen Ladestationen eingerichtet werden?

ANTWORT VON SCHÖFFE PATRICK GOLDSCHMIDT

Die Installation der Ladestationen auf dem Stadtgebiet erfolgt im Rahmen des nationalen Projekts, das sich auf die geänderte großherzogliche Verordnung über die öffentliche Infrastruktur für E-Fahrzeuge (règlement grand-ducal modifié du 3 décembre 2015 relatif à l’infrastructure publique liée à la mobilité électrique) stützt. Der dazugehörige Lageplan sieht insgesamt 800 Ladestationen in ganz Luxemburg vor, davon 102 auf dem Gebiet der Hauptstadt und 104 auf den städtischen P+R. Im Parkhaus Monterey werden sechs Ladestationen installiert. Darüber hinaus werden Ladestationen in den Parkhäusern Knuedler, Martyrs und Fort Wedell angebracht. Die Anzahl der Ladestationen auf dem P+R Bouillon wird auf 33 erhöht und auch das Parkhaus Rocade wird mit zusätzlichen Ladestationen ausgestattet. An jeder Ladestation können zwei Fahrzeuge gleichzeitig aufgeladen werden. Bezüglich der Frage, ob die Stadt noch mehr unternehmen könnte, ist darauf hinzuweisen, dass der Staat für die Bereitstellung von Ladestationen auf dem gesamten Staatsgebiet zuständig ist. Die Stadt unterstützt das nationale Programm. Sie bietet auch privaten Unternehmen wie beispielsweise CREOS, die zusätzliche Ladestationen im öffentlichen Raum anbringen möchten, Unterstützung an. Diese Ladestationen müssen aber von den Unternehmen finanziert werden, die damit Einnahmen erwirtschaften, und nicht von der Stadt Luxemburg.