Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Die neue Smartphone-App der Stadt „cityapp – VDL“ und das Tool „Report-it“

FRAGE VON HÉLOÏSE BOCK

Ende September 2020 stellte die Stadt eine neue App für Smartphones vor. Was das Tool, „Report-it“ betrifft, so war es zuvor möglich, nicht nur Vorfälle, Probleme oder Beschädigungen zu melden, sondern auch eine Liste der eingereichten Anträge, die Antworten der zuständigen Dienststelle sowie eine ungefähre Frist für die Bearbeitung des Antrags einzusehen. Diese unmittelbare Form der Rückmeldung erfolgte online, im Sinne der Prinzipien einer transparenten und modernen Verwaltung. Bedauerlicherweise ist das Tool „Report-it“ über die Website der Stadt nicht mehr leicht zugänglich. Wäre es möglich, auf der Startseite der „cityapp“ einen direkten Link zu diesem Tool einzufügen? Beabsichtigt die Stadt, das Tool im Magazin „City“ und an anderen Orten zu bewerben? Können Bürger/innen, die das Tool häufig nutzen, einen Shortcut hierzu anlegen? Werden die Nutzer/innen über das Tool wieder Zugang zu einer Liste der Meldungen und zu den Antworten der Dienststellen haben? Sollen die Informationen zur Bearbeitung und die Antworten der Dienststellen weiterhin auf transparente Weise über das Tool „Report-it“ veröffentlicht werden? Könnte das Tool vom Personal der Stadt und insbesondere von den Mitarbeitenden der Gemeinde genutzt werden, um die kommunalen Dienststellen über festgestellte Probleme zu unterrichten?

ANTWORT VON SCHÖFFE SERGE WILMES

Da sich das neue Tool seit seiner Einführung bewährt hat, wurde soeben mit der Bewerbung der „cityapp“ begonnen, unter anderem im Magazin „City“. Da die Nutzer/innen das alte Tool nicht nur dazu nutzten, um reparaturbedürftige Elemente zu melden, hat sich die Stadt an das Nutzerverhalten angepasst und die neue App auch mit einer Funktion ausgestattet, über die Vorschläge übermittelt und Fragen gestellt werden können. Die Benutzeroberfläche wurde entsprechend angepasst. Alle über „Report-it“ erfolgten Meldungen und ihre Bearbeitung werden weiterhin auf www.vdl.lu einsehbar sein. Die Startseite der App ist quasi „leer“, damit die Nutzer/innen die Möglichkeit haben, ihr Dashbord mit verschiedenen Widgets möglichst individuell zu konfigurieren. Es ist geplant, auch ein Widget „Vorfall melden“ hinzuzufügen, damit diese Funktion über die Startseite aktiviert werden kann. Die städtischen Polizeibeamten melden von nun an der Koordinationsstelle des Service Parking (Dienststelle Parkflächen) alle Vorfälle, die sie bei ihren täglichen Rundgängen feststellen. Die Meldung erfolgt per E-Mail, sodass zur Veranschaulichung auch Fotos beigefügt werden können. Die Koordinationsstelle leitet die E-Mails dann an die betroffenen Dienststellen weiter.

Mangelnde Instandhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke und die Eingriffsmöglichkeiten der Stadt

FRAGE VON GUY FOETZ

Der Fußweg zwischen der Rue des Forains und der Rue Bischoff, über den Fußgänger/innen auf dem Weg vom Kirchberg zur Place Dargent viel Zeit sparen können, ist derzeit aufgrund eines baufälligen, einsturzgefährdeten Gebäudes in der Nähe des Wegs (Katasternummer 372/680) gesperrt. Artikel 45 der Bauordnung (règlement sur les bâtisses) schreibt vor, dass Bauten ständig in gutem Zustand zu halten sind und dass der Bürgermeister die Instandsetzung oder Einfassung der Bauten mit einer Mauer sowie die Einfriedung von bebauten und unbebauten Grundstücken neben öffentlichen Straßen aus Gründen der Sauberkeit und Hygiene oder der öffentlichen Sicherheit auf Kosten des Eigentümers anordnen kann.

Der zweite Fall betrifft einen verwahrlosten Garten in der Rue Bischoff (Katasternummer 378/3223). Das Grundstück scheint einem Bauträger zu gehören, der im Hinblick auf die Umsetzung eines Immobilienprojekts darauf wartet, weitere Gebäude in derselben Straße erwerben zu können. Die Vegetation dieses Gartens wächst bereits auf die angrenzenden Grundstücke hinüber; Artikel 38 der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Luxemburg (Règlement général de police) verpflichtet jedoch alle Grundstückseigentümer dazu, ihre Grundstücke sauber zu halten.

Ich möchte wissen, was die Stadt Luxemburg in diesen beiden Fällen zu unternehmen gedenkt, um für die Rechte der Bürger/innen einzutreten.

ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER

Der Fußweg zwischen der Rue des Forains und der Rue Bischoff ist aufgrund der Einsturzgefahr des genannten Gebäudes immer noch gesperrt. Einige Steine sind bereits herabgefallen. Obwohl die Stadt Luxemburg mehrmals an die Eigentümer herangetreten ist, hat sich die Situation bisher nicht verbessert. Die Eigentümer haben sich aber gerade bereiterklärt, das Gebäude in der Rue Bischoff Nr. 30 an die Stadt zu verkaufen. Das Gebäude soll abgerissen und der Weg anschließend wieder geöffnet werden.

Zum zweiten Fall ist zu sagen, dass das betreffende Grundstück im Allgemeinen Bebauungsplan (PAG) als „Familiengarten“ ausgewiesen ist. Die Umsetzung eines Bauprojekts ist dort somit ausgeschlossen. Die Stadt wird die Eigentümer des betreffenden Gartens bitten, die nötigen Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen.

Schreiben der Stadt Luxemburg an die Eigentümer bebaubarer Parzellen bezüglich der Verfügbarmachung dieser Grundstücke

FRAGE VON FRANÇOIS BENOY

Laut dem Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (LISER) herrscht in der Stadt ein drastischer Wohnungsmangel, obwohl 117 Hektar an Grundstücken zur Verfügung stehen, die sofort bebaubar sind (Baulücken und andere Grundstücke, die nicht in einem Teilbebauungsplan (plan d'aménagement particulier, PAP) erfasst sind bzw. die nicht als Bauerwartungsland (zone d'aménagement différé, ZAD) ausgewiesen sind). Déi gréng hatte im Juli 2020 einen Antrag auf Anhebung der Grundsteuer auf bebaubare Grundstücke (B6) eingereicht. Der Schöffenrat hat nach Beratschlagung über den Vorschlag im Gemeinderat versprochen, allen Eigentümern bebaubarer Grundstücke auf dem Stadtgebiet ein Schreiben zukommen zu lassen, um sie dazu zu bewegen, ihre Grundstücke für den Wohnungsbau freizugeben.

Wie viele solcher Grundstücke wurden ermittelt und welche Fläche weisen diese insgesamt auf? Wann hat die Stadt das betreffende Schreiben verschickt und an wie viele Personen? Welche Maßnahmen zur Bereitstellung von bebaubaren Grundstücken sind vor dem Hintergrund geplant, dass der Schöffenrat weder eine Erhöhung der Grundsteuer (B6) noch eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Agentur für Sozialwohnungen beabsichtigt?

ANTWORT VON SCHÖFFE LAURENT MOSAR

Die Stadt hat 438 für den Wohnungsbau bestimmte Baugrundstücke mit einer Gesamtfläche von 29,25 Hektar ermittelt (Stand: 31.01.2021) und entsprechend dem Gesetz über die Wohnungsbauvereinbarung (Pacte logement) eine vollständige Aufstellung dieser Grundstücke an die Abteilung Gebäudebewertung (section des évaluations immobilières) der Steuerverwaltung übermittelt. 242 dieser 438 Grundstücke sind seit mehr als zwei Jahren in dieser Aufstellung der Baugrundstücke verzeichnet. Die 242 Grundstücke haben zusammengenommen eine Fläche von 13 Hektar und gehören 175 verschiedenen Eigentümerinnen und Eigentümern. Die Stadt hat diesen 175 Eigentümern ein Schreiben übermittelt, in dem auf den steuerlichen Vorteil im Falle des Verkaufs eines Grundstücks direkt an den Staat oder die Gemeinde hingewiesen wurde. Das Schreiben steht im Einklang mit der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten.

BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER

Herr Benoy wird eine Kopie der Vorlage des versandten Schreibens erhalten – damit der Schutz der personenbezogenen Daten gewährleistet ist, selbstverständlich ohne Namensnennung der Eigentümer/innen.

Teilbebauungspläne (PAP), bei denen eine Abwasserableitung im Trennsystem vorgesehen ist

FRAGE VON CARLO BACK

In der seit 2010 geltenden Gesetzgebung ist vorgesehen, dass bei der Umsetzung von Teilbebauungsplänen (plans d'aménagement particulier, PAP) das Trennsystem für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser vorzusehen ist. Derzeit werden die Abwässer von Flächen, für die ein PAP vorliegt, entweder im Mischsystem oder im Trennsystem abgeleitet. Verfügt die Stadt über ein Verzeichnis der seit 2008 bebauten Flächen, für die ein PAP vorliegt und bei denen die erwähnte Gesetzgebung eingehalten wurde? Bei welchen dieser Flächen mit PAP erfolgt die Ableitung des Regen- und Schmutzwassers im Mischsystem, bei welchen im Trennsystem? Könnten Sie detaillierte Informationen zum künftigen Regenwasserkanal bereitstellen, der durch das Stadtviertel Bonneweg verlaufen wird und an den die getrennten Regenwasserleitungen angeschlossen werden, die im Rahmen der Umsetzung der neuen PAP geschaffen werden? Welche PAP werden an diesen Kanal angeschlossen? Ist die Anlegung weiterer derartiger Regenwasserkanäle vorgesehen?

ANTWORT VON SCHÖFFIN SIMONE BEISSEL

Seit 2010 werden alle PAP mit einer Abwasserableitung im Trennsystem umgesetzt, auch wenn sie in einem Gebiet liegen, in dem die Ableitung bisher im Mischsystem erfolgte. Seit 2008 wurden 44 Rückhaltebecken errichtet. Das Wasser aus vier Rückhaltebecken wird noch über das Mischsystem abgeleitet; dabei handelt es sich um die Rückhaltebecken „Hansen“ (PAP Hansen), „Bové“ (Rue Nicolas Bové), „Simmer“ (Rue Val Ste Croix) und „Lilas“ (Rue des Lilas).

Im Hinblick auf die Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands bei dem Abwassersystem, an das die ersten drei Becken angeschlossen sind, wird derzeit eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, denn im Zuge dessen müssen zwischen der Rue des Aubépines und der Rue des Sept Arpents (Distanz von 4 Kilometern) auch ein Regenwasserkanal und ein Abwassersammler errichtet werden.

Auch für die Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands des Abwassersystems, an das das vierte Rückhaltebecken (das Becken „Lilas“) auf dem Kirchberg angeschlossen ist, werden bald Studien durchgeführt. Im Hinblick auf die Umsetzung des PAP „KI-15“ (Laangfur) und des PAP „KI-10“ muss dort ebenfalls ein Regenwasserkanal errichtet werden (der Kanal mit einer Länge von etwa zwei Kilometern wird zwischen der Alzette und dem Boulevard Prince Charles verlaufen).

Der Regenwasserkanal, der auf 1,6 Kilometern durch Bonneweg verläuft, ist gleichermaßen Gegenstand einer Studie. Dieser Regenwassersammler, in den das Wasser von den Einrichtungen der CFL, aus den Rückhaltebecken der neuen Nationalstraße N3, vom Pont Buchler sowie vom PAP „Dernier Sol“ eingeleitet wird, bevor es in den bestehenden Regenwassersammler in der Rue Auguste Charles fließt, nimmt seinen Anfang in der Nähe der Anschlussstelle des Lycée technique de Bonnevoie.

Die Infrastruktureinrichtungen werden im Zuge der Umsetzung der künftigen PAP schrittweise angepasst. Auch in der Rue de Reckenthal und der Route d'Arlon werden Regenwasserkanäle angelegt. Alle zukünftigen Flächen, für die ein PAP vorliegt, werden an einen Regenwasserkanal angeschlossen, wenn sie sich in einem Gebiet befinden, in dem die Abwasserableitung derzeit im Mischsystem erfolgt.

Entwicklung der Anzahl der Bäume in der Stadt (2018–2020)

FRAGE VON ANA CORREIA DA VEIGA

Im Tätigkeitsbericht 2019 des Service Parcs (Dienststelle Parkanlagen) findet sich ein Widerspruch bezüglich der Anzahl der Bäume auf dem Stadtgebiet: Auf Seite 14 des Berichts führt die Dienststelle eine Gesamtanzahl von 20 980 Bäumen im Jahr 2019 im Gegensatz zu 20 950 Bäumen 2018 an; addiert man die Baumanzahl der einzelnen Stadtviertel, kommt man jedoch auf 20 498 Bäume für 2019 und insgesamt 21 235 Bäume im Jahr 2018. Dies würde bedeuten, dass sich die Anzahl der Bäume in diesem Zeitraum um 737 Bäume verringert und nicht um 30 Bäume erhöht hat. Welche Zahl ist nun zu berücksichtigen? Die auf Seite 14 des Berichts angeführte Gesamtanzahl oder die Summe der Bäume der einzelnen Stadtviertel? Liegen der Stadt bereits aktuelle Daten zur Anzahl der Bäume in der Stadt und pro Stadtviertel für das Jahr 2020 vor? Wie alt waren die gefällten Bäume und aus welchem Grund wurden sie gefällt? Verfügt die Stadt über einen Ausgleichsplan und über einen mehrjährigen Plan für die Pflanzung von Bäumen in den einzelnen Stadtvierteln?

ANTWORT VON SCHÖFFE SERGE WILMES

Die richtige Zahl ist die Gesamtanzahl der Bäume auf dem Stadtgebiet – im März 2020 lag diese bei 20 348 Bäumen. Addiert man hingegen die Zahlen aus den Stadtvierteln, erhält man eine Gesamtanzahl von 20 308 Bäumen. Die von Frau Correia festgestellte Differenz ist darauf zurückzuführen, dass die Aktualisierung der Daten betreffend die in den einzelnen Stadtvierteln gefällten bzw. neu gepflanzten Bäumen etwas Zeit in Anspruch nimmt. Die zuständige Dienststelle arbeitet derzeit an einer Verbesserung des Vorgangs, damit die Zahlen in Zukunft übereinstimmen. Die neue Baumkataster-Applikation wird ebenfalls einen Beitrag dazu leisten. Mithilfe dieser Applikation können die Bäume auch nach Alter sortiert werden. Gründe, die eine Fällung von Bäumen notwendig gemacht haben, waren unter anderem Krankheiten, die Auswirkungen schlechter Witterungsbedingungen und Bauvorhaben. Über einen allgemeinen Ausgleichsplan verfügt die Stadt zwar nicht, die Fällung von Bäumen muss aber stets beim Ministerium für Umwelt beantragt werden und bei einer Fällung muss eine Ausgleichspflanzung am selben Ort oder an anderer Stelle erfolgen. Die Stadt hat keinen mehrjährigen Plan für die Pflanzung von Bäumen. Wo neue Bäume gepflanzt werden, hängt hauptsächlich von der Stadtentwicklung ab, insbesondere von der Anlegung neuer Straßen oder Stadtviertel wie z. B. dem Ban de Gasperich (wo 485 Bäume gepflanzt wurden), der Porte de Hollerich oder dem PAP „Rue des Aubépines“. Die Stadt Luxemburg verfügt als einzige Gemeinde des Landes über einen Baumkataster und das zuständige Team wurde bereits verstärkt. Abschließend ist anzumerken, dass die zahlreichen Bäume in den Wäldern zu den erwähnten Zahlen noch hinzukommen.