Analytischer Bericht und Live-Übertragung der Sitzung.

Live-Übertragung der Sitzung

Ermäßigungsgutscheine für Covid-Tests

FRAGE VON Tom KRIEPS

Im Dezember 2021 erfuhr ich, dass die Stadt Luxemburg täglich etwa 1.400 Ermäßigungsgutscheine für Covid-Tests verteilt hat. Ich habe beobachtet, dass es am Empfang des Rathauses tatsächlich ein dauerndes Kommen und Gehen gab. Die Zahl erschien mir derart hoch, dass in mir der Verdacht aufkeimte, dass ein Teil der Personen, welche die Gutscheine abholten, diese nicht dazu nutzten, in der Hauptstadt ein Café oder Restaurant aufzusuchen, sondern sie für andere Zwecke nutzten, nämlich, um einen Handel damit zu betreiben. Wenn man in einer Apotheke mit Gutschein nur 5 Euro bezahlt statt 15 oder 20 Euro ohne Gutschein, kann manch einer auf diese Idee kommen. Wie viele Gutscheine wurden insgesamt während dieser Aktion verteilt? Wurden durch diese Initiative nicht Personen, die Impfungen kritisch gegenüberstehen, auf Kosten der Stadt Luxemburg in Ihrer Überzeugung bestärkt?

BÜRGERMEISTERIN Lydie POLFER 

Rat Krieps, mir scheint, dass Sie die Situation zu schwarz sehen. Warum sollte jemand Gutscheine verkaufen, wenn jeder sie kostenlos im Rathaus abholen konnte? Im Verlauf dieser Aktion, die vom 18. Mai bis zum 31. Dezember 2021 gedauert hat, wurden insgesamt 140.204 Gutscheine im Rathaus abgeholt. Wir haben dadurch mitgeholfen, dass die betreffenden Personen feststellen konnten, ob sie positiv waren oder nicht, und sich und ihr Umfeld entsprechend schützen konnten. Ich möchte daran erinnern, dass die Stadt Luxemburg vom 1. November bis zum 31. Dezember auch eine Impfstube in der Grand-Rue betrieben hat, wo täglich zwischen 170 und 180 Personen geimpft wurden. Die Stadt Luxemburg hat in dieser Pandemie ihr Möglichstes getan, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich, ihre Familie und Freunde bestmöglich zu schützen. Wer diese Möglichkeit nutzen wollte, konnte dies tun - unabhängig davon, ob er in der Stadt Luxemburg wohnt oder nicht, ob er Luxemburger ist oder nicht. Die Tests ermöglichten nicht nur den Besuch von Cafés und Restaurants, sondern auch den Besuch von Geschäften, und viele Menschen benötigten einen negativen Test für ihren Arbeitsplatz.

Zahlenangaben bezüglich der Schulen in der Hauptstadt

FRAGE VON Christa BRÖMMEL

In einem Artikel, der am 19. Juni 2021 im „Luxemburger Wort“ erschien, ist Schöffin Mart auf mehrere Herausforderungen im Bereich der Schulorganisation in der Stadt Luxemburg eingegangen. Sie erwähnte insbesondere den Schultourismus, den verstärkten Besuch von Privatschulen auf Kosten der öffentlichen Schulen und den Umstand, dass vielen Eltern die Vorteile der öffentlichen Schule in Luxemburg nicht bewusst seien. Der Artikel enthielt jedoch weder Zahlen zu diesen Phänomenen noch Strategien, wie man mit ihnen umgehen kann. In einem kürzlich erschienenen RTL-Bericht über die Organisation des Grundschulunterrichts und die Schulfoyers im Stadtteil Kirchberg standen die Planung des Unterrichts und der Betreuung erneut im Mittelpunkt.

Wie hat sich die Gesamtzahl der schulpflichtigen Kinder in den vergangenen vier Jahren in Luxemburg-Stadt entwickelt?

Wie hat sich der Schultourismus in den vergangenen vier Jahren (einschließlich 2021-2022) in der öffentlichen Schule entwickelt? Aus welchen Schulbezirken kommen die Schüler, welche Schulen besuchen sie, und in welche Schulzyklen schreiben sie sich ein? Was sind die Gründe für diesen Schultourismus: Einschreibung an der Adresse der Großeltern oder eines anderen Familienmitglieds? Einschreibung in einem Schulfoyer in der Nähe der Schule? Handelt es sich um Kinder aus anderen Gemeinden?

Beabsichtigt der Schöffenrat, den Schultourismus zu bremsen? Wenn ja, mit welchen Mitteln?

Wie haben sich die Schülerzahlen der Privatschulen in den vergangenen 4 Jahren (einschließlich des Schuljahres 2021-2022) entwickelt? Verfügen Sie über Informationen über die Ströme von Schülern, die von der öffentlichen Schule in eine Privatschule wechseln? Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus?

Falls derzeit nicht alle diese Daten bekannt sind oder gesammelt werden, beabsichtigt der Schöffenrat, diese Daten in Zukunft zu sammeln?

Ist der Schöffenrat der Ansicht, dass Privatschulen zu viele Schüler anziehen, und wenn ja, was gedenkt der Schöffenrat in dieser Angelegenheit zu tun?

Sind Sie der Ansicht, dass die Stadt genügend Anstrengungen unternimmt, um bei den Eltern der Kinder für die öffentliche Schule zu werben? Wann wird eine Informationskampagne gestartet, um den Eltern die Vorteile der öffentlichen Schule vor Augen zu führen?

Kann der Schöffenrat Angaben zur Anzahl der Anträge machen, die in den vergangenen vier Jahren bei der Stadt gestellt wurden, um Privatschulen und private Schulfoyers einzurichten? Wie geht der Schöffenrat vor, um die Ansiedlung dieser Strukturen auf dem Stadtgebiet ausgewogen zu gestalten?

 

ANTOWERT VON SCHÖFFIN COLETTE MART

Ich werde mich vor allem auf das Zahlenmaterial konzentrieren, denn auf unsere allgemeine Politik bezüglich der öffentlichen Schule und der Privatschulen bzw. internationalen Schulen war ich im Rahmen der Budgetdebatten im Detail eingegangen. Zurzeit leben in der Stadt Luxemburg 12.543 schulpflichtige Kinder und Jugendliche (d.h. bis 16 Jahre), davon 3.966 in der Sekundar- und 8.577 in der Grundschule. Unser Service Enseignement muss für alle diese Kinder - auch für jene aus den Sekundarschulen - die Schulpflicht kontrollieren. Diese Zahl variiert täglich, da ständig Einwohner umziehen, bzw. neue Einwohner hinzukommen. Es ist daher schwierig, die Entwicklung der vergangenen Jahre genau aufzuzeigen. Bezüglich der Kinder, welche die Schulen der Stadt Luxemburg besuchen, ist entsprechendes Zahlenmaterial in den Broschüren der Schulorganisation zu finden.

Schultourismus bedeutet, dass die betreffenden Kinder in einer Schule eingeschrieben sind, die nicht zum Schulsektor ihres Wohnortes gehört. Gemäß unserem Reglement ist dies möglich, wenn Kinder in einer privaten Tagesstätte eingeschrieben sind, wenn sie von einer „assistante parentale“ in einem anderen Stadtviertel betreut werden, oder wenn sie z.B. bei ihrer Großmutter oder ihrer Tante angemeldet sind. Von den 330 Kindern, die zurzeit in diesem Fall sind, besuchen 185 eine private Tagesstätte, während 26 Kinder bei einer „assistante parentale“ betreut werden und die übrigen Kinder bei ihrer Großmutter wohnen. Der Anteil der betroffenen Kinder ist in den vergangenen Jahren leicht gesunken, nämlich von 7,80% der Kinder im Jahr 2018 auf heute 6.97%. Am meisten betroffen sind die Schulen Belair (Diderich), Bonneweg (Verger), Belair (Kayser), Rollingergrund und Clausen. Betroffen sind auch 110 Kinder von Schaustellern, die in einer anderen Gemeinde wohnen.

Die Gründe sind bekannt. Wenn die Eltern nicht wollen, dass ihre Kinder die Schule in ihrem Viertel besuchen - ob aus stichhaltigen Gründen oder nicht -, sieht das diesbezügliche Reglement der Stadt Luxemburg verschiedene Möglichkeiten vor. Es ist eine sensible Diskussion, denn wendet man die Regelungen strikt an und unterbindet jeglichen Schultourismus, riskiert man das Abwandern einer höheren Zahl von Kindern in Privatschulen.

Rund 100 Kinder haben in diesem Schuljahr das Schulsystem der Stadt Luxemburg verlassen. Viele dieser Kinder besuchen eine öffentliche internationale Schule. Nur wenige Kinder wandern in Richtung Privatschulen ab.

Seit einigen Jahren steigt der Prozentsatz der Kinder, die eine öffentliche Schule besuchen. Er liegt heute bei 52,61%, gegenüber 49% im Jahr 2018.

Weniger als 30% der schulpflichtigen Kinder haben die luxemburgische Nationalität und nur 18,54% haben ausschließlich die luxemburgische Nationalität.

Seit 2017 haben 46 private Kinderkrippen und Tagesstätten bei der Stadt Luxemburg beantragt, sich auf dem Stadtgebiet ansiedeln zu dürfen. Bei jeder Anfrage analysiert die Stadt, welche Angebote bereits in den jeweiligen Vierteln bestehen, und wie es um die Verkehrssituation bestellt ist.

Die Stadt verfolgt keine Strategie, die darauf abzielt, dem entgegenzuwirken, dass ein Teil der Kinder nicht unsere öffentlichen Schulen besuchen: Wir haben stets eine liberale, tolerante Politik gegenüber von privaten und internationalen Schulen verfolgt und tun dies auch weiterhin. Bei einem Anteil von 70% Nicht-Luxemburgern wäre es nicht sinnvoll, alle Kinder zwingen zu wollen, unsere öffentliche Schule zu besuchen, da unser Drei-Sprachen-System vielen von ihnen ihre Chancen nehmen würde. Nicht jedes Kind, das mit 10 oder 11 Jahren nach Luxemburg kommt, kann den Anschluss an unser Drei-Sprachen-System finden. Wir fördern jedoch unsere öffentliche Schule und zeigen deren Stärken, auch auf der Internetseite der Stadt Luxemburg.

die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die öffentlichen Transportmittel

FRAGE VON GUY FOETZ

Wir stellen fest, dass die Omikron-Variante sich insbesondere in den Schulen stark verbreitet. Das Risiko besteht, dass dies auch im öffentlichen Transport seine Auswirkungen haben könnte. Es muss dafür gesorgt werden, dass die Busse und die Trambahn für ihre Tausenden von Nutzern weiter funktionieren. Wir ist die Situation zurzeit bei der Stadt Luxemburg und bei LuxTram, wo die Stadt Luxemburg Aktionärin ist, was das verfügbare Personal betrifft? Besteht das Risiko, dass manche Linien nicht mehr in vollem Umfang funktionieren bzw. ganz unterbrochen werden könnten? Welche Maßnahmen ergreifen die Stadt Luxemburg und LuxTram in diesem Zusammenhang?

ANTWORT VON SCHÖFFE PATRICK GOLDSCHMIDT

Was den städtischen Busdienst betrifft, steigt die Zahl der Krankmeldungen, doch wir können weiterhin 100% der Fahrten gewährleisten. Sollte es dazu kommen, dass dies nicht mehr der Fall wäre, würden ausgebildete Busfahrer, die in der Verwaltung arbeiten, einspringen. Auch die Subunternehmer, die rund ein Drittel der Linien betreiben, sowie LuxTram können meinen Informationen zufolge weiterhin alle Fahrten ausführen.

missbräuchliche Ankunftsanmeldungen in der Stadt Luxemburg

FRAGE VON CLAUDINE KONSBRUCK

Es scheint regelmäßig vorzukommen, dass unehrliche Personen sich an einer Adresse in der Stadt Luxemburg anmelden, ohne tatsächlich dort zu wohnen, und sogar ohne die Besitzer oder Mieter der betreffenden Wohnung zu informieren. Diese Personen missbrauchen somit die Situation, an einer Adresse in der Stadt Luxemburg angemeldet zu sein, um verschiedene Vorteile – insbesondere Sozialleistungen – daraus zu ziehen.

Welches sind die Voraussetzungen, um sich beim Standesamt an einer bestimmten Adresse anzumelden? Welche Dokumente müssen dabei vorgelegt werden? Haben die Verantwortlichen der Stadt Kenntnis von diesen illegalen Praktiken, und wie wollen sie dagegen vorgehen? Welche Möglichkeiten hat der Besitzer einer Wohnung, um festzustellen, wer an seiner Adresse angemeldet ist? Auf der Internetseite myguichet.lu kann man ein „Certificat de résidence“ für sich selbst finden, doch man kann nicht sehen, ob eventuell noch andere Personen an dieser Adresse angemeldet sind.

BÜRGERMEISTERIN Lydie POLFER 

Diese Frage ist sehr interessant und hat uns dazu veranlasst, unsere Politik in diesem Bereich zu überdenken. Wir sind jetzt viel strenger geworden. Das Gesetz sieht vor, dass jeder, der sich in einer Gemeinde niederlässt, sich bei der Gemeinde anmelden muss.

Im Jahr 2020 gab es in der Stadt Luxemburg 27.333 Bevölkerungsbewegungen (An- oder Abmeldungen). In 742 Fällen (2,71 %) wurden die Wohnsitzbedingungen nicht eingehalten. Es gab sogar Fälle, in denen Personen sich an einer Adresse anmeldeten, ohne jemals etwas mit einer dort wohnhaften Person zu tun gehabt zu haben.

Um diese Praktiken zu unterbinden, haben wir in Absprache mit der Staatsanwaltschaft neue Bedingungen festgelegt.

Wer die betreffende Immobilie besitzt, muss seine Strom-, Wasser- oder Telefonrechnung (Festnetzanschluss) vorlegen. Das jeweilige Dokument darf nicht älter als 3 Monate sein. Wir hatten ursprünglich angedacht, das Vorlegen einer Besitzurkunde zu fordern, doch wäre dies z.B. für Personen, die eine Immobilie vor vielen Jahrzehnten erworben hatten, möglicherweise mit viel Aufwand verbunden gewesen.

Auch ein Mieter kann die erwähnten Rechnungen (Strom-, Wasser- oder Festnetztelefon) vorlegen, noch besser aber den Mietvertrag.

Wer kostenlos bei einer anderen Person wohnt, muss eine vom Besitzer bzw. Mieter ausgestellte Unterkunftsbescheinigung („certificat d‘hébergement“) vorlegen. Auch in dem Fall muss der Besitzer bzw. Mieter die erwähnten Rechnungen (Strom-, Wasser- oder Festnetztelefon) vorlegen.

Was kann der Besitzer unternehmen, wenn er erfährt, dass Personen sich unberechtigterweise an seiner Adresse angemeldet haben? Handelt es sich um eine Mietwohnung, kann der Besitzer einmal im Jahr kontrollieren, wer sich in der Wohnung aufhält. Handelt es sich um den Wohnsitz des Besitzers, kann der Besitzer die Situation bei der Stadt Luxemburg oder direkt bei der Polizei melden. Die Polizei leitet dann eine Ermittlung ein. Der Erfolg ist allerdings nicht garantiert. In einem Fall, von dem ich selbst betroffen war, ist nichts passiert. Das Schlimme an diesen Praktiken ist aber, dass die unehrlichen Personen dadurch Sozialleistungen beziehen, die ihnen nicht zustehen. Wir haben deshalb die erwähnten Maßnahmen getroffen.

Absurderweise ist es nicht möglich, sich zu erkundigen, wer in seinem eigenen Haus angemeldet ist. Dieser Umstand erscheint unverständlich und ist ärgerlich, beruht aber auf der Datenschutzgesetzgebung, die ihrerseits auf eine EU-Richtlinie zurückgeht. Wir könnten ja gemeinsam sehen, ob eine Abänderung der Gesetzgebung möglich wäre.

Folgen der Überschwemmungen vom 14./15. Juli 2021

FRAGE VON Guy FOETZ

Meine Frage, die ich am 6. August gestellt hatte, bezieht sich auf die schweren Überschwemmungen vom 14. und 15. Juli, von denen auch die Stadt Luxemburg stark betroffen war.

Welche gemeindeeigenen Gebäude waren davon betroffen? In meiner schriftlich eingereichten Frage hatte ich das Beispiel der Fotothek genannt, was sich aber mittlerweile durch eine Antwort des Schöffenrates in einem anderen Kontext geklärt hat.

Welche Terrains, die in Zukunft bebaut werden sollen - sei es durch Einrichtungen der Stadt Luxemburg oder durch bereits genehmigte Teilbebauungspläne wie z.B. der „PAP Polvermillen“ -, wurden überflutet? 

Beabsichtigt die Stadt Luxemburg, die Standorte ihrer künftigen Gebäude sowie von Teilbebauungsplänen (sowohl bereits genehmigte als auch noch nicht genehmigte) unter dem Aspekt der erhöhten Überschwemmungsgefahr zu überdenken, und die Bebauung der betroffenen Terrains gegebenenfalls spezifische Regeln zu unterwerfen?

Zu welchen Verschmutzungen durch Heizöl ist es bei den Überschwemmungen gekommen? Wie gedenkt die Stadt, solchen Verschmutzungen in Zukunft vorzubeugen?

Entsprechen die Dimensionen der Kanalisation und der Rückhaltebecken in den besonders betroffenen Vierteln (wie z.B. Neudorf) noch den Bedürfnissen?

Welchen Einfluss hatte die Bodenversiegelung auf die Überschwemmungen? Beabsichtigt die Stadt Luxemburg, ihre Politik in diesem Bereich zu ändern?

BÜRGERMEISTERIN Lydie POLFER 

Wie Sie selbst richtig gesagt haben, haben die Überschwemmungen keinen Schaden an der Fotothek angerichtet. Auch die „Cinémathèque“ blieb verschont. Insgesamt waren 35 Gebäude der Stadt Luxemburg betroffen, davon 30 Wohngebäude (vor allem im Stadtgrund, in Pfaffenthal und in Clausen) und 5 Verwaltungsgebäude (u.a. das Gebäude des Service Circulation, das Gebäude, das vom „Mouvement écologique“ genutzt wird, sowie die Schule in der Rue Vauban). Das Problem besteht zurzeit darin, Handwerksbetriebe zu finden, welche die Reparaturarbeiten durchführen können.

Die Kompetenz für die Festlegung der Risikozonen liegt nicht beim Service Urbanisme der Stadt Luxemburg, sondern beim Wasserwirtschaftsamt. Es gibt drei Zonen je nach Wahrscheinlichkeit der Überschwemmungen („HQ10“, „HQ100“ und „HQ extreme“). Bevor die Stadt Luxemburg einen Teilbebauungsplan genehmigen kann, muss eine Genehmigung des Umweltministers vorliegen. Die Zone des „PAP Polvermillen“ war am 14./15. Juli angeblich nur leicht betroffen. Da die Stadt Luxemburg nur ein kleiner Teil des Landes ist und die Flüsse von außerhalb durch das Stadtgebiet fließen, sind kohärente Gegenmaßnahmen nur möglich in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt.

ANTWORT VON SCHÖFFIN SIMONE BEISSEL

Die Hauptkompetenz liegt in der Tat beim Wasserwirtschaftsamt. Auf der Grundlage des Wassergesetzes von 2008, das auf europäischen Richtlinien gründet und 2018 angepasst wurde, wurde 2015 ein erster Hochwasserrisikomanagementplan erstellt, der 2018 ebenfalls überarbeitet wurde. Das Wasserwirtschaftsamt ist dabei, diesen Risikomanagementplan auf der Grundlage der Überschwemmungen von Juni und Juli 2021 einer Überprüfung zu unterziehen, dies in Zusammenarbeit mit dem Service Canalisation der Stadt Luxemburg und dem Umweltministerium. Unsere Dienststelle führt gemäß diesem Plan ständig Analysen durch, um die Situation zu verbessern. Daneben besteht ein Regenwasserleitfaden, der Bauherren informiert, welche Überschwemmungswahrscheinlichkeit an den jeweiligen Standorten besteht.

Was die Frage nach der Verschmutzung durch Heizöl betrifft, gab es während der Überschwemmungen von Juli 2021 einen entsprechenden Vorfall im Bereich der Place d’Argent, wo

Heizöl aus einem Tank ausgelaufen war. Es handelte sich um ein Privatgebäude, und die Zuständigkeit liegt auch hier beim Wasserwirtschaftsamt. Viele Gebäude in der Stadt besitzen einen Gasanschluss, doch andere sind noch mit einem Heizöltank ausgestattet. Ganz allgemein muss gewährleistet sein, dass die Heizöltanks in Stand gehalten und die diesbezüglichen Bestimmungen eingehalten werden.

Die Kanalisation entwickelte sich nach und nach im Zuge der Entwicklung der Stadt. Es gibt ein paar kritische Punkte im Kanalnetz der Stadt Luxemburg, deren Topographie bekanntlich durch Hügel und Täler geprägt ist. Dazu zählen insbesondere die Viertel Neudorf und Rollingergrund, wo Hauptkollektoren verlaufen. Diese kritischen Punkte werden ständig überwacht und es werden hydrodynamische Simulationen und Studien durchgeführt, um zu versuchen, die Situation zu verbessern. Es besteht ein nationaler Mehrjahresplan aus dem Jahr 2000, der Kriterien festlegt, und auf dessen Grundlage u.a. der Kollektor in Neudorf umgesetzt wurde.

Bürgermeisterin Polfer hat bereits die drei Zonen erwähnt, die uns vom Wasserwirtschaftsamt vorgegeben werden. Die Stadt Luxemburg hat sich auf das System „Zones d’habitation urbaines à exigence renforcée“ festgelegt, um die betroffenen Teile der Stadt möglichst gut zu schützen.

Was z.B. den Bereich des Drosbach betrifft, setzen wir nicht etwa auf eine Vergrößerung des Durchmessers der Kanalisation im oberen Bereich - in dem Fall wären die unterhalb liegenden Wohngebiete von Überschwemmungen bedroht -, sondern auf die Schaffung von Regenrückhalte- und Regenüberlaufbecken. Zurzeit bestehen bereits 42 solcher Becken auf dem Stadtgebiet und weitere sind geplant.

Die Bodenversiegelung hat bei Regenfällen dieser Intensität durchaus einen Einfluss. Dieser Einfluss ist jedoch unterschiedlich je nach Niederschlagstyp: Im Juni hatten wir einen typischen Sommerregen (kurz, aber extrem intensiv, sodass die Kanalisation überlief), während es am 14./15. Juli sehr lange und sehr intensiv regnete, während die durchlässigen Flächen durch die häufigen Regenfälle in diesem Sommer kein zusätzliches Wasser mehr aufnehmen konnten. Zu dem Zeitpunkt spielte es also keine Rolle mehr, ob eine Fläche versiegelt war oder nicht. Wir werden jedoch darauf achten, dass es nicht zu einer übermäßigen Bodenversiegelung kommt, und dass das Wasser bestmöglich abfließen kann.