Analytischer Bericht
Live-Übertragung der Sitzung
Vorgezogene Corona-Impfung für den Aufsichtsratsvorsitzenden der Zivilhospize der Stadt
FRAGE VON GUY FOETZ
Diese Frage richtet sich nicht gegen Henri Grethen persönlich. Vielmehr geht es um die Tatsache, dass er als Aufsichtsratsvorsitzender der Zivilhospize der Stadt eine vorzeitige Corona-Impfung erhalten hat. Ich möchte daran erinnern, dass das Ministerium für Gesundheit verfügt hatte, dass Aufsichtsratsmitglieder in Phase 1 der Impfkampagne nicht geimpft werden sollen, und dass die Zivilhospize der Stadt Luxemburg öffentliche Einrichtungen sind, die der Stadt unterstellt sind.
Von welcher Stelle ging die Initiative aus, den Aufsichtsratsvorsitzenden der Zivilhospize der Stadt vorzeitig zu impfen? Was war der Grund für die vorzeitige Impfung? Wusste der Schöffenrat davon? War der Schöffenrat in diese Entscheidung eingebunden? Welche Position vertritt der Schöffenrat bezüglich dieser vorzeitigen Impfung? Wie will er darauf reagieren? Wurden auch andere Aufsichtsratsmitglieder der Zivilhospize vorzeitig geimpft? Konnten sich alle Mitarbeiter/innen, die regelmäßigen Kontakt zu den Bewohnerinnen und Bewohnern der Zivilhospize haben, in Phase 1 impfen lassen? Die Reinigungskräfte in den Zivilhospizen haben ebenfalls regelmäßigen Kontakt zu den Bewohnerinnen und Bewohnern. Sie arbeiten für das Unternehmen Dussmann Services Sàrl, an das die Reinigungsarbeiten aus Kostengründen ausgelagert wurden. Konnten sich diese Personen impfen lassen?
ANTWORT VON SCHÖFFE MAURICE BAUER
Die Initiative zur vorzeitigen Impfung des Aufsichtsratsvorsitzenden ging von der Direktorin der Zivilhospize aus. Sie hatte die gute Absicht, die Bewohner/innen besser vor der Krankheit abzuschirmen. Die Direktorin wollte damit nur die Bewohner/innen und das Personal schützen. Der Schöffenrat ist nicht in die Impfmaßnahmen in den Zivilhospizen eingebunden. Es steht dem Schöffenrat nicht zu, zu dieser Impfung Stellung zu beziehen. Der Schöffenrat hat die Aussagen von Herrn Grethen zur Kenntnis genommen. Die Impfliste für Pflegeeinrichtungen, die den für Gesundheit zuständigen Stellen zugeschickt wurde, enthält personenbezogene Angaben und unterliegt daher dem Datenschutz. Zu Beginn der Impfkampagne wurde den Pflegeanbietern, darunter die Zivilhospize, von den für Gesundheit zuständigen Stellen mitgeteilt, dass alle ihre Mitarbeiter/innen eine Einladung zu einem Termin in einem Impfzentrum erhalten würden. Seit Anfang Februar 2021 kann sich das Personal vor Ort impfen lassen, das heißt, das Personal der Zivilhospize hatte die Möglichkeit dazu. Am 2. März 2021 hat das Ministerium für Gesundheit die Verantwortlichen der Pflegeeinrichtungen informiert, dass Menschen, die sich noch nicht impfen lassen konnten, nach der 2. Impfphase einen Termin vereinbaren können. Die Verantwortlichen haben diese Personengruppe intern informiert, dass sie sich in eine Warteliste eintragen und impfen lassen können. Die Mitarbeiter/innen des Unternehmens Dussmann und von anderen Subunternehmern sowie selbstständige Gesundheitsfachkräfte waren in dieser Phase durch die Behörden von einer Impfung ausgeschlossen worden.
GUY FOETZ
Hatten auch das direkt bei den Zivilhospizen angestellte Küchenpersonal sowie das Verwaltungspersonal Gelegenheit zur Impfung?
BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
Ja. Das Ministerium für Gesundheit hatte angeordnet, dass nur Personal geimpft wird, das fest bei der jeweiligen Einrichtung angestellt ist. Über diese Entscheidung des Ministeriums lässt sich streiten, da ja in den Krankenhäusern alle Mitarbeiter/innen geimpft wurden, egal ob sie dort fest angestellt sind oder nicht. Eine Frau, die bei etwa 20 Bewohnerinnen und Bewohnern eines Seniorenzentrums Fußpflege durchführt, wurde vom Ministerium aber beispielsweise nicht zur Impfung zugelassen.
Konzept für Corona-Schnelltests in der Stadt Luxemburg
FRAGE VON FRANÇOIS BENOY
Die Regierung hat angekündigt, dass die Außengastronomie (unter bestimmten Bedingungen) ab dem 7. April 2021 wieder öffnen darf. Die Abstimmung dazu soll nächste Woche in der Abgeordnetenkammer stattfinden. Ich schlage vor, dass die Stadt Corona-Schnelltests anbietet, um den Schutz der Bürger/innen zu erhöhen und ihnen die Möglichkeit zu geben, die Lockerungen bestmöglich auszunutzen. Gleichzeitig werden hierdurch die Restaurants, Cafés und der Handel insgesamt unterstützt. Dazu könnten an mehreren Orten in der Hauptstadt kostenlose Teststationen eingerichtet werden, zum Beispiel an der Place de la Gare, an der Place d'Armes und auf dem Glacisfeld. Zu Beginn könnten sie samstags, an verkaufsoffenen Sonntagen oder an anderen Tagen geöffnet sein, an denen mit mehr Andrang zu rechnen ist. Anschließend könnte man das Angebot ausweiten.
In Deutschland hat die Stadt Tübingen vor einigen Wochen Stationen für kostenlose Schnelltests eingerichtet. Dieses Konzept nennt sich „Öffnen mit Sicherheit“. Es wird in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz organisiert und wissenschaftlich von der Universität Tübingen begleitet. In anderen deutschen Städten wie Frankfurt, München, Kiel und Rostock werden ebenfalls ähnliche Konzepte diskutiert.
Wie steht der Schöffenrat zu diesem Thema? Könnte die Stadt Luxemburg bis zum 7. April, wo die Außengastronomie wieder öffnen soll, ein derartiges Angebot auf die Beine stellen? Falls ja, in welchem Ausmaß? Wie könnte man ein solches Konzept in den folgenden Wochen entwickeln, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen der Stadt mehr Freiheit und Sicherheit zu bieten? Mit welchen anderen Mitteln könnte die Stadt nach Ansicht des Schöffenrats als Wegbereiterin für Lockerungen auftreten?
ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
Das Gesetzesvorhaben, das der Abgeordnetenkammer zur Abstimmung vorgelegt wird, geht bewusst nicht in die von Ratsmitglied François Benoy vorgeschlagene Richtung und zwar aus Gründen der landesweiten Solidarität. Seit Beginn der Coronakrise hat die Stadt ein vorbildhaftes Verhalten an den Tag gelegt, z. B. indem Masken an Krankenhäuser geliefert wurden, als diese nicht mehr ausreichend verfügbar waren, und indem anderen Gemeinden von der Stadt bestellte Masken bereitgestellt wurden. Auch der Syvicol macht sich für landesweite Solidarität stark und hat sich dagegen ausgesprochen, detaillierte Einzelheiten zu den Infektionszahlen in den Gemeinden bekanntzugeben, um die Gemeinden nicht gegeneinander aufzubringen. Der Vorschlag von Ratsmitglied Benoy würde dieser Logik entgegenstehen. Maßnahmen dieser Art wurden in der Abgeordnetenkammer besprochen und aus den genannten Gründen bewusst abgelehnt. Die Stadt wäre bereit, derartige Maßnahmen mitzutragen, wenn sie Teil einer landesweiten Strategie wären und die gleichen Regeln für sämtliche Gemeinden des Großherzogtums Luxemburg gelten würden.
Es reicht nicht, Tests im öffentlichen Raum durchzuführen. Man muss auch entscheiden, was im Falle eines positiven Tests passiert. Zurzeit müssen sich die zuständigen staatlichen Stellen anderen dringenderen Fragen zuwenden.
FRANÇOIS BENOY
Ich kenne den Inhalt des Gesetzesvorhabens sehr gut, welches der Abgeordnetenkammer zur Abstimmung vorgelegt wurde. Es ginge nur darum, den Menschen zusätzliche Sicherheit zu geben. Es versteht sich von selbst, dass die juristische Lage in Deutschland eine andere ist als in Luxemburg.
Instandsetzung des Parkhauses Martyrs („Rousegäertchen“)
FRAGE VON CARLO BACK
Am 9. September 2019 hat es im Parkhaus Martyrs gebrannt. Es gab keine Opfer. Welche Schäden wurden an der Infrastruktur des Parkhauses festgestellt? Will der Schöffenrat das Parkhaus instand setzen lassen? Falls ja, was spricht für eine solche Instandsetzung? Liegt dem Schöffenrat hierzu ein Kostenvoranschlag vor und verfügt er über Einzelheiten zur täglichen Auslastung dieses Parkhauses in den Jahren 2019 und 2020, auch im Vergleich mit anderen Parkhäusern im Bahnhofsviertel? Welche Schlüsse zieht der Schöffenrat aus dieser Analyse?
ANTWORT VON SCHÖFFE PATRICK GOLDSCHMIDT
Im Rahmen der Haushaltsdebatte wurde diese Frage bereits zum Teil beantwortet. Bei dem Brand wurde die tragende Struktur beschädigt, diese muss auf jeden Fall erneuert werden. Das Parkhaus stammt aus dem Jahr 1984, d. h. die Instandsetzungsarbeiten müssen von Maßnahmen begleitet werden, die sicherstellen, dass die aktuell gültigen Bauvorschriften eingehalten werden. Aufgrund verschiedener Gutachten konnten die verbrannten Fahrzeuge erst im Jahr 2021 entfernt werden.
Es wurden drei Varianten besprochen: die Renovierung des Parkhauses, ein Neubau und ein Abriss. Eine Renovierung würde Kosten in Höhe von 17 Millionen Euro mit sich bringen. Der Abriss und vollständige Neubau beliefen sich auf über 31 Millionen Euro. Der Schöffenrat hat beschlossen, dass an dieser Stelle ein Parkhaus bleiben soll und hat sich für die Renovierung entschieden. Diese Entscheidung wurde angesichts der Tatsache getroffen, dass dieses Parkhaus von allen Parkhäusern im Bahnhofsviertel die höchste Auslastung aufweist. Vor dem Brand lag die Auslastung montags bis freitags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr bei 86 % (Parkhaus Rocade: 80 %, Parkhaus Nobilis: 65 %, Parkhaus Fort Wedell: 50 %). Laut Vorgabe müssen Stellplätze, die aufgrund von Neu- oder Umgestaltungsmaßnahmen von Plätzen und Straßen in der Hauptstadt weggefallen sind, beim Neubau von Parkeinrichtungen durch zusätzliche Stellflächen kompensiert werden.
Der endgültige Entwurf für die Sanierung des Parkhauses Martyrs wird dem Schöffenrat Ende des Jahres 2021 vorgelegt. Somit könnten die Arbeiten Ende 2022 in Angriff genommen werden und die Sanierung des Parkhauses im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein.
Bürgerbeteiligung
FRAGE VON CLAUDINE KONSBRUCK
Laut Einleitung der Koalitionsvereinbarung möchte der Schöffenrat, „dass sich die Bürgerinnen und Bürger verstärkt in die Planung von Großprojekten einbringen. Ziel ist, sich gemeinsam mit dem Gemeinderat über die unterschiedlichen Sichtweisen auszutauschen, wie die Vision einer gastfreundlichen, angenehmen, dynamischen und erfolgreichen Stadt verwirklicht werden kann, die durch nachhaltige Entwicklung einen hohen Lebensstandard für unsere Bürger/innen gewährleistet“.
Im September 2020 haben die Verantwortlichen der Stadt die Gestaltungsentwürfe für die Place de l'Étoile vorgelegt. Will der Schöffenrat die Bürger/innen auch weiter in die Entwicklung des Bauprojekts für die Place de l'Étoile einbinden? Wie sieht der Terminplan aus und was sind die nächsten Schritte? Könnte der Schöffenrat einige laufende Bauvorhaben nennen, die nach einer Bürgerbeteiligung beschlossen wurden?
ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
Der Schöffenrat ist bereit, Bürger/innen überall dort einzubinden, wo dies möglich ist. Bürgerbeteiligungssitzungen wurden beispielsweise bei der Neugestaltung der Umgebung der Schule in der Rue de Strasbourg und des benachbarten Spielplatzes organisiert, sowie bei dem neuen Wohnviertel, das an der Route d'Arlon entsteht. Bei Teilbebauungsplänen (PAP), für die die grundlegenden Vorgaben bereits im Rahmen der Erstellung des Allgemeinen Bebauungsplans (PAG) erörtert und festgelegt wurden (z. B. zu Aspekten wie Wohnungen, Büros und Gewerbebetriebe, Dichte usw.), werden keine Bürgerbeteiligungssitzungen im Vorfeld organisiert. Nach der Ausarbeitung des jeweiligen PAP finden aber Sitzungen für die Bürger/innen statt, um ihnen das Projekt vorzustellen. Anschließend haben die Bürger/innen drei Monate lang Zeit, um Anmerkungen und Beschwerden hierzu beizubringen. Gelegentlich werden nach Erhalt der Anmerkungen auch Änderungen an den PAP vorgenommen.
Es wird eine Bürgerbeteiligung für das Bauvorhaben betreffend den alten Schlachthof in Hollerich organisiert. Um die Bürger/innen umfassend in die Ausarbeitung eines Entwurfs für den alten Schlachthof einzubinden, sollen Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Für die Place de l'Étoile gibt es noch keinen PAP. Die im Jahr 2020 vorgelegten Entwurfszeichnungen sollten nur einen ersten Überblick geben. Der Minister für öffentliche Arbeiten hat damals im Rathaus die Pläne für die Neugestaltung der Route d'Arlon auf Höhe der Place de l'Étoile und die Verlängerung der Tramstrecke in Richtung „Kannerklinik“ präsentiert. Dieses Vorhaben wird auch eine Neugestaltung der Place de l'Étoile mit einem unterirdischen Busbahnhof ermöglichen. Die Bürger/innen werden ihre Fragen und Anmerkungen einreichen können, sobald der PAP ausgearbeitet ist.
Luftverschmutzung in der Stadt Luxemburg
FRAGE VON CARLO BACK
Es gibt eine Reihe von Studien über die Luftverschmutzung in etwa 400 europäischen Städten, darunter auch die Stadt Luxemburg. Diese Studien wurden unter anderem von der Europäischen Umweltagentur und der European Public Health Alliance durchgeführt. Für die Stadt Luxemburg wurden die sozioökonomischen Kosten der Luftverschmutzung auf ungefähr 166 Millionen Euro beziffert. Diese Kosten umfassen ärztliche Behandlungen, die Verringerung der Lebenserwartung, die Erhöhung des Sterblichkeitsrisikos, Ausfalltage, Einweisungen ins Krankenhaus wegen Atemwegs- und Herzerkrankungen sowie die zunehmende Verbreitung von Bronchitis und Asthma unter Kindern.
Am bedenklichsten für die Luftqualität in der Stadt ist das Stickstoffdioxid (NO2). 2019 wurde der Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 Mikrogramm pro Kubikmeter) bei der Hälfte der 11 auf dem Stadtgebiet befindlichen Messstationen regelmäßig überschritten. Während der Coronavirus-Pandemie im Jahr 2020 wurde dieser Grenzwert entlang der Rocade de Bonnevoie hingegen nicht überschritten. Die Stadt Luxemburg hat diese Ergebnisse in der Novemberausgabe des „City“-Magazins veröffentlicht und die Bewohner/innen dabei ermuntert, anstelle des Autos auf sanfte Mobilität zu setzen.
Wie will der Schöffenrat unter Berücksichtigung der dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisse und des Zusammenhangs zwischen dem verringerten Verkehrsaufkommen während des Lockdowns und der Verringerung der Stickstoffdioxid-Konzentration im selben Zeitraum seine Straßenverkehrspolitik in Zukunft ausrichten, um die Gesundheit der Bürger/innen und Gäste der Stadt Luxemburg bestmöglich zu schützen? Welche Maßnahmen wird der Schöffenrat treffen, um zu verhindern, dass die Stickstoffdioxid-Konzentration wieder auf Vorkrisenniveau steigt und um die Bewohner/innen zu animieren, der sanften Mobilität den Vorzug zu geben?
ANTWORT VON SCHÖFFE PATRICK GOLDSCHMIDT
Die von Herrn Back erwähnten Messstationen enthalten Passivsammler, die alle zwei Wochen ausgetauscht und analysiert werden. Dieser im Zweiwochentakt ermittelte Durchschnitt kann nicht mit dem erwähnten Grenzwert von 40 μg/m³ verglichen werden, denn hierbei handelt es sich um die durchschnittliche jährliche NO2-Konzentration. Ein Vergleich mit dem durchschnittlichen Jahresgrenzwert von 40 μg/m³ wird aber möglich, wenn der Jahresdurchschnitt der einzelnen Messstationen für 2018, 2019 und 2020 berechnet wird. Bei einem Vergleich konnte festgestellt werden, dass der Jahresdurchschnitt in den meisten Fällen unter diesem Grenzwert liegt und dass der Durchschnitt von Jahr zu Jahr sinkt, wobei auch die Coronakrise einen gewissen Einfluss hatte.
Die Stadt setzt sich weiterhin für die Verteilung des Verkehrsaufkommens auf öffentliche Verkehrsmittel und aktive Mobilität ein. Der Autobus-Fuhrpark der Stadt wird in Zukunft nur noch Elektrobusse umfassen. Die meisten RGTR-Linien werden nicht mehr durch das Stadtzentrum fahren. Dank dieser Maßnahmen sollten die Werte auch künftig jedes Jahr weiter sinken. Da ein Teil der Angestellten seine Tätigkeit weiterhin im Homeoffice verrichten wird, stehen die Chancen gut, dass eine Überschreitung des Grenzwerts von 40 μg/m³ in Zukunft ganz vermieden werden kann.